Unternehmerschulung zum Arbeitssicherheitsgesetz
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Sie, eine Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten - sobald Sie einen Mitarbeiter beschäftigen. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Aushilfen.